Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

  • Verfahrensablauf

    Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • aktueller Reisepass
  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schiffdorf

    Gebühr: 37,50 €
    Reisepass für Antragsteller/­-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 59,50 €
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 70,00 €
    Reisepass für Antragsteller/­-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 92,00 €
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) 

    Gebühr: 21,00 €
    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende