Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Leistungsbeschreibung
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchiffdorfGebühr: 37,50 €
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)Gebühr: 59,50 €
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 70,00 €
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)Gebühr: 92,00 €
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 21,00 €
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandRechtsgrundlage