Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Leistungsbeschreibung
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde SchiffdorfGebühr: 37,50 €
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)Gebühr: 59,50 €
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 70,00 €
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)Gebühr: 92,00 €
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)Gebühr: 21,00 €
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im AuslandRechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.