Grenzfeststellung

  • Leistungsbeschreibung

    Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grenzfeststellung können

    • ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
    • ein unklarer Grenzverlauf,
    • eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
    • eine geplante Einfriedung

    sein.


An wen muss ich mich wenden?

Die Grenzfeststellung vor Ort kann

  • durch das örtlich zuständige Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder
  • durch eine/-n in Niedersachsen zugelassenen Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)

durchgeführt werden.

Die Eintragung der Ergebnisse der Vermessung in das Liegenschaftskataster findet immer durch das örtliche Katasteramt statt.