Standplatzgenehmigung

  • Leistungsbeschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage

    Marktsatzung der Gemeinde


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende