Allgemein


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Vereine & Verbände

Eine funktionierende Gesellschaft ist ohne sie undenkbar: Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich in Vereinen und Verbänden engagieren. Eine Vielzahl der Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kaum mehr existieren. Ohne Bezahlung trainieren Sie Kinder im Sportverein, löschen Feuer, schlichten Streit, schützen die Umwelt und arbeiten in Hilfsorganisationen.

In der Gemeinde Schiffdorf gibt es mehr als 90 Vereine und Verbände.
In der Navigation finden Sie alle Vereine und Verbände in den einzelnen Ortschaften der Gemeinde Schiffdorf.


Finanzielle Förderung
Sie wollen ihre Vereinsstätte aus- oder umbauen, um ein attraktives Sportangebot anbieten zu können oder ihre kulturelle Arbeit voranbringen? Ihr Verein benötigt eine den Bedürfnissen entsprechende Erstausstattung?

Zur finanziellen Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine und Verbände hat die Gemeinde Schiffdorf für die Bereiche Sport und Kultur Richtlinien erlassen. Im Rahmen dieser Richtlinien können beispielsweise Aus- oder Umbauten von Sportstätten, Vereinsheimen bzw. deren Erstausstattungen gefördert werden. Auch investive Maßnahmen im künstlerischen und kulturellen Bereich können unterstützt werden.

Richtlinie zur Förderung von Investitionsmaßnahmen für den Bereich Sport
Die Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine und Verbände betrifft die Vereine, die einem Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Kreisverein/-verband angehören, der ein eingetragener Verein ist. Dazu zählen insbesondere Vereine aus dem Bereich Sport.

Menschen beim Boule-Spiel

Die Zuschüsse der Gemeinde betragen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel maximal 20 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten.

Weitere Informationen entnehmen Sie der untenstehenden Richtlinie zur Förderung von Investitionsmaßnahmen der Vereine und Verbände in der Gemeinde Schiffdorf:
Richtlinie zur Förderung von Investitionen der Vereine und Verbände
Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen

Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur
Ziel der finanziellen Förderung von Kunst und Kultur ist die Erhaltung und Erweiterung des vorhandenen künstlerischen und kulturellen Potentials sowie die verlässliche Absicherung von Kulturvorhaben. Die Förderung bezieht sich auf Musik, Theater, Tanz, Bildende Kunst, Kinder- und Jugendkultur. Die Gewährung einer Förderung setzt eine künstlerische oder kulturelle Arbeit der Zuwendungsempfänger in hoher Qualität und Kreativität voraus und sollte im öffentlichen Interesse stehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie der untenstehenden Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur in der Gemeinde Schiffdorf:
Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur in der Gemeinde Schiffdorf
Antrag auf Förderung investiver Maßnahmen