Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB besteht die Gelegenheit, in der Zeit vom 20.12.2022 bis 20.01.2023 sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, Erdgeschoss (Ratsaaltrakt), in der Zeit von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr zu informieren und sich zur Planung zu äußern.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planung unter https://www.schiffdorf.de/wirtschaft-bauen/planung/aktuelle-bauleitplanungen/ einzusehen und sich hierzu schriftlich zu äußern.