Bekanntmachung der öffentlichen des Bebauungsplanes Nr. 121 "Zum Ralandsmoor", Ortschaft Schiffdorf (Planentwurf) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schiffdorf hat am 02.09.2024 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121 "Zum Ralandsmoor", Ortschaft Schiffdorf, beschlossen.
In der nachfolgenden Karte ist der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 121 "Zum Ralandsmoor", Ortschaft Schiffdorf, kenntlich gemacht.
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 121
Gegenstand der Planung ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 121 "Zum Ralandsmoor" einschließlich der Begründungen mit Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können vom 19.09.2024 bis einschließlich 21.10.2024 unter https://www.schiffdorf.de/wirtschaft-bauen/planung/aktuelle-bauleitplanungen/ eingesehen werden und sich hierzu schriftlich äußern. Zusätzlich wird die Planung im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, EG des Rathauses (Ratstrakt), in der Zeit von Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentlichsten Auswirkungen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen:
- Geotechnische Erkundungen, Dipl.-Ing. Holst, Osterholz-Scharmbeck, 12.2023
- Biotoptypenkartierung 04.2024
- Landschaftsrahmenplan Lk Cuxhaven, 2000 - Fortschreibung 2013
- Geoportal LK Cuxhaven
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises, 19.07.2024
Wesentliche Auswirkungen:
- Schutzgut Mensch: keine negativen Auswirkungen zu erwarten
- Schutzgut Tiere und Pflanzen / Artenschutz: Landwirtschaftsfläche daher geringe Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften, randlich überwiegend mit Kirschbäumen, keine gefährdeten Pflanzenarten der Roten Liste, kein Brut- und Gastvogelgebiet; Veränderung durch Bebauung => keine wesentliche Beeinträchtigung
- Schutzgut Boden: Pseudogley-Podsole u. Plaggenesch; Überbauung / Versiegelung des Bodens; Maßnahme: Minimierung der Versiegelung => keine wesentliche Beeinträchtigung
- Schutzgut Wasser: Lage im Wasserschutzgebiet IIIB, Lehmschicht im Untergrund, temporär wasserführender Graben; Erhöhung der Wasserabflusses durch Versiegelung; Wasserbewirtschaftungskonzept => keine wesentliche Beeinträchtigung
- Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Ortsrandlage; visuelle Abschirmung der Bebauung durch Baumreihe entlang der Straße => keine erhebliche Beeinträchtigung
- Schutzgut Kultur- und sonstige Schutzgüter: keine bekannten Denkmäler / Bodenfunde
- Schutzgut Klima: Erhalt der Bäume entlang der Straße, geringe Bedeutung für Kalt-/Frischluftentstehung; Pflanzung von Hecken und Sträuchern => keine wesentliche Beeinträchtigung
- Wechselwirkungen: Verstärkung erheblicher Umweltauswirkungen durch sich verstärkende Wechselwirkungen nicht zu erwarten
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf per E-Mail (gruen@schiffdorf.de), auf dem Postweg oder bei der Gemeinde Schiffdorf abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 121 "Zum Ralandsmoor" unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Schiffdorf, Der Bürgermeister, Wärner