Die Nachmittagsbetreuung einer Gruppe mit 3- bis 6-jährigen Kindern kann ab 01.10.2021 aus Mangel an Fachpersonal nicht mehr gewährleistet werden. Wir suchen daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Betreuungskraft, die Spaß und Freude an der Arbeit mit Kindern hat und mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Werkstudent m/w/d der Sozialen Arbeit B.A.
- Gesundheits- bzw. Kinderkrankenpfleger/in oder Logopäde/Logopädin
- nachweislich Erfahrungen in der Kinderbetreuung, z. B. Leitung von Jugend-, Krabbel- oder Sportgruppen, Begleitung
von Kinder-/Jugendfreizeiten
Die Arbeitszeiten in der Gruppe sind Mo-Fr von 12:30-16:00 Uhr.
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag Sozial- und Erziehungsdienst.
Die Stelle ist befristet bis zu einer möglichen Besetzung der Gruppe mit dem erforderlichen Fachpersonal nach dem Nds. Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege. Für eine dauerhafte Festeinstellung ist eine Ausbildung zum/zur Erzieherin/in, Heilerziehungspfleger/in, Sozialassistent/in bzw. Kinderpfleger/in erforderlich.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als Betreuungskraft, als pädagogische Fachkraft bzw. pädagogische Assistenzkraft, welche Sie gerne per E-Mail an personalamt@schiffdorf.de oder postalisch an Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, senden können.