Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) - Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen


Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz informiert, dass das bisherige Förderprogramm mit veränderten Förderbedingungen ab dem 20.04.2022 läuft und bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) entsprechende Anträge gestellt werden können.

Die vollständige Pressemitteilung des BMWK können Sie hier einsehen: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220405-neubauforderung-fur-energieeffiziente-gebaude-startet-wieder.html