Bis zum 19. Januar 2023 können nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1964 Termine bei der Gemeinde Schiffdorf vereinbaren. Anschließend werden nach und nach die weiteren Geburtsjahrgänge freigeschaltet.
Eine Terminvereinbarung ist bei der Gemeinde Schiffdorf unter den Telefonnummern 04706 181-295 oder 04706 181-282 möglich.
Für den Termin sind folgende Dinge mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr)
- der derzeitige Führerschein
- ein Ausweisdokument
Der neu ausgestellte Führerschein wird - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Die Verwaltungskosten für den Umtausch eines Führerscheins belaufen sich auf 30,40 €. Die neu erstellte Führerscheinkarte wird von der Bundesdruckerei direkt an die Antragstellerin oder an den Antragsteller nach Hause versandt.
Für die Personen, welche den Antrag nicht im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, sondern bei der Führerscheinstelle des Landkreis Cuxhaven stellen möchten, gibt es die Möglichkeit online einen Termin über den Link www.terminland.de/landkreis-cuxhaven-FS zu vereinbaren. Eine telefonische Terminvereinbarung ist beim Landkreis Cuxhaven unter der Telefonnummer 04721 66-2066 möglich.
Zeitplan des Umtausches:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Fahrerlaubnis 1999 und später - Tausch nach Ausstellungsdatum:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
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1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |