Neue Hebesätze für Grundsteuer


Keine Steuererhöhung

Um das Aufkommen für 2025 auf dem Niveau des Vorjahres halten zu können, bleibt der Satz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) bei 500 Prozent und wird damit nicht angehoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird von bisher 415 Prozent auf 279 Prozent gesenkt. „Wir halten Wort“, betonte Gemeindebürgermeister Henrik Wärner bezogen darauf, dass Verwaltung und Politik gemeinsam beschlossen hatten, die Grundsteuer nicht intransparent erhöhen zu wollen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisherige System bei der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil es gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Deshalb musste eine neue, zeitgemäße Regelung gefunden werden. Diese gilt ab 1. Januar 2025. Nach Abgabe der Erklärung zur Grundsteuer gegenüber dem Finanzamt und der Neufestlegung des Hebesatzes durch die Gemeinde erhalten Bürgerinnen und Bürger Anfang des neuen Jahres einen Grundsteuerbescheid.

Grundsteuer wichtige Finanzquelle für Kommune

Ziel war und ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das heißt, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler nicht stärker belastet werden sollte als bisher. Das heißt aber auch, dass sich die Steuerbelastung für manche Haushalte vermindern, für andere erhöhen kann. Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie Schul- und Kitagebäude, Feuerwehren oder Sportplätze finanziert. 

Weitere Fragen?

Über dieses Prüfschema können Sie Ihren Grundsteuerbescheid selbstständig überprüfen. Fragen zur Grundsteuer beantworten im Schiffdorfer Rathaus Herr Schumacher, 04706 181 227 und Frau Brüning, 04706 181 220, oder Mail an steueramt@schiffdorf.de .