Hundesteuer 2025


Als Hundehalter haben Sie im letzten Jahr aufgrund der Anpassung der Hundesteuersätze einen neuen Hundesteuerbescheid erhalten. Dieser Bescheid behält auch in 2025 seine Gültigkeit. 

Das bedeutet, dass Sie für dieses Jahr keinen neuen Bescheid erhalten. Die jeweils festgesetzte Hundesteuer ist daher ohne weitere Aufforderung zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen am 15.02.25, 15.05.25, 15.08.25 und 15.11.25 zu zahlen. Bei jährlicher Zahlungsweise ist sie zum 01.07.25 zu entrichten.

Bitte zahlen Sie die Hundesteuer unter Angabe des im Hundesteuerbescheid angegebenen Kassenzeichens. Sollten Sie der Gemeindekasse Schiffdorf eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Hundesteuer zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem Konto abgebucht. Fällige Beträge, die auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, werden am darauffolgenden Bankarbeitstag abgebucht.

Möchten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilen? Sie finden das entsprechende Formular dazu hier:

SEPA-Lastschriftmandat