Informationen zur Grundsteuerreform


Im Rahmen der Grundsteuerreform sind alle Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten oder unbebauten Grundstücken aufgefordert, ab 01. Juli 2022 und bis spätestens 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Die abzugebende Erklärung besteht aus wenigen Angaben: Adresse, Flächengrößen des Grundstücks, Gebäudeflächen für Wohnen und Nicht-Wohnen.

Die Angaben können elektronisch über das Portal "ELSTER – Ihr Online-Finanzamt" übermittelt werden. Sie können auch über einen bestehenden Zugang zu ELSTER z. B. eines Angehörigen ihre Erklärung abgeben.

Weitere Informationen zur Grundsteuerreform stellt das Landesamt für Steuern Niedersachsen hier zur Verfügung.

Das Finanzamt Wesermünde hat zur Beantwortung von Fragen eine Telefon-Hotline eingerichtet mit der Telefonnummer 0471 183182.

 Über den „Grundsteuer-Viewer“ können Sie schnell und einfach den Lagefaktor für Ihr Grundstück ermitteln.

Wie die neue Grundsteuer berechnet wird, erfahren Sie in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=jnpTHl2HkgI