Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Schiffdorf hat am 02.09.2024 die Aufstellung zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans vom 26.02.2019 beschlossen.
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind in der 4. Stufe gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr aufzustellen. Für den Bereich der Gemeinde Schiffdorf ist hier als Hauptverkehrsstraße die Bundes-Autobahn 27 zu nennen. Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sind in der Gemeinde Schiffdorf nicht vorhanden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 30.10.2024 bis 02.12.2024 im Rathaus der Gemeinde Schiffdorf, Brameler Straße 13, 27619 Schiffdorf, Ratstrakt des Rathauses zu den Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr) zur Einsicht aus.
Zusätzlich kann der Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite der Gemeinde Schiffdorf (https://www.schiffdorf.de/wirtschaft-bauen/planung/laermaktionsplanung/laermaktionsplanung-4-stufe/) eingesehen und heruntergeladen werden.
Vorschläge zum Lärmaktionsplan können bis zum 02. 12.2024 eingereicht werden und werden bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt.