Laubentsorgung nach Straßenreinigungssatzung


Nach der Straßenreinigungssatzung vom 14. Mai 1996 und der dazugehörigen Verordnung von 17.12.2021 sind die angrenzenden Eigentümer für die Reinigung, einschließlich Winterdienst der öffentlichen Straße, der Nebenanlagen und der Seitenstreifen zuständig. Hierzu zählt auch die Beseitigung des Straßenlaubes. Die Reinigung hat nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat zu erfolgen.

Für die Entsorgung steht die eingeführte Biotonne zur Verfügung. Auch die Kompostierung auf dem privaten Grundstück kann eine gute Möglichkeit sein und wird empfohlen.

Seit 10 Jahren bietet die Gemeinde Schiffdorf eine Laubsammlung für Straßen an, die mit besonders vielen öffentlichen Bäumen bewachsen sind.

Den Bürgerinnen und Bürgern der Straßen Wehdener Straße (Standort Reithalle) und Marnkeweg/Schierholzweg in Spaden, Jierweg/Wulsdorfer Straße und Pleschenstraße/Bismarckstraße in Schiffdorf und Erlenweg/Ecke Friedhofsallee in Wehdel wird daher die Gelegenheit gegeben, das Laub der Straßenbäume zusätzlich über einen Container einmalig pro Jahr kostenlos zu entsorgen.

Das Aufstellen der Container soll am Wochenende 24./25.11.2023 erfolgen und wird gemeinsam mit den Anliegern organisiert. Die Container stellen eine Ergänzung zu den übrigen Möglichkeiten der Grüngutentsorgung dar.

Weiter wird die Gemeinde Schiffdorf auf dem Bauhof in Schiffdorf, Im Gewerbepark 1, im Zeitraum 13.11. bis zum 04.12.2023 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr einen Container für die kostenlose Aufnahme von Straßenbaumlaub zur Verfügung stellen.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Laub am Kompostplatz Sellstedt in der Saison, samstags von 09:00 bis 16:00 Uhr abzuliefern. Der letzte Öffnungstag in diesem Jahr ist Samstag, der 09.12.2023. Am 13.01.2024 wird von 10:00 bis 14:00 Uhr eine zusätzliche Sonderöffnung des Kompostplatzes angeboten. Die Anlieferungen auf dem Kompostplatz sind kostenpflichtig.

Umfangreiche Hinweise und weitere Entsorgungsmöglichkeiten sind im aktuellen Abfuhrkalender 2023 des Landkreises aufgeführt.

Bürgerinnen und Bürger, die ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen, müssen mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und einem Bußgeld sowie ggf. einer Ersatzvornahme der Reinigung mit Kostenerstattung rechnen.