Überprüfung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Schiffdorf


Der Gemeinde obliegt die Verkehrssicherungspflicht auf den kommunalen Friedhöfen. Hierzu zählt auch die Überprüfung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale. Diese jährliche Prüfung wird in der 19. Kalenderwoche von einem durch die Gemeinde beauftragten Sach-kundigen für die Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen mit einem speziellen Prüfgerät durchgeführt.

Die Friedhöfe werden entsprechend dem nachfolgenden Ablaufplan geprüft:

Dienstag, 07.Mai 2024

1. Spaden                               11.30 Uhr

2. Wehden                        ca. 12.30 Uhr

3. Laven                            ca. 13.00 Uhr

4. Sellstedt                        ca. 13.20 Uhr

5. Wehdel                         ca. 14.00 Uhr

6. Altluneberg                   ca. 14.40 Uhr

7. Geestenseth                 ca. 15.00 Uhr

Alle Grabmale, die der Verkehrssicherungspflicht nicht genügen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. In akuten Fällen wird der Grabstein sofort umgelegt. Der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte muss dann gem. § 18 der Friedhofssatzung für Abhilfe sorgen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kontrolle durch die Gemeinde als Friedhofsträger den Nutzungsberechtigten nicht von seiner Kontrollpflicht befreit. Die bestehende gesamt-schuldnerische Haftung von Friedhofsträger und Nutzungsberechtigtem bei entstandenem Schaden wird im Innenverhältnis durch bestehende Regelungen in den §§ 17 und 18 der Friedhofsatzung auf den Nutzungsberechtigten übertragen. Er haftet also allein für entstandene Schäden.