Überprüfung der Standsicherheit der aufgestellten Grabmale auf den Friedhöfen der Gemeinde Schiffdorf


Die Friedhöfe werden entsprechend dem nachfolgenden Ablaufplan geprüft:

Dienstag, 24. Mai 2022

1. Spaden                              11.30 Uhr

2. Wehden                       ca. 12.45 Uhr

3. Laven                           ca. 13.10 Uhr

4. Sellstedt                       ca. 13.30 Uhr

5. Wehdel                        ca. 14.20 Uhr

6. Altluneberg                 ca. 15.00 Uhr

7. Geestenseth               ca. 15.20 Uhr

Alle Grabmale, die der Verkehrssicherungspflicht nicht genügen, werden mit einem Aufkleber gekennzeichnet. In akuten Fällen wird der Grabstein sofort umgelegt. Der jeweilige Nutzungsberechtigte der Grabstätte muss dann gem. § 18 der Friedhofssatzung für Abhilfe sorgen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kontrolle durch die Gemeinde als Friedhofsträger den Nutzungsberechtigten nicht von seiner Kontrollpflicht befreit. Die bestehende gesamtschuldnerische Haftung von Friedhofsträger und Nutzungsberechtigtem bei entstandenem Schaden wird im Innenverhältnis durch bestehende Regelungen in den §§ 17 und 18 der Friedhofsatzung auf den Nutzungsberechtigten übertragen. Er haftet also allein für entstandene Schäden.