Gibt es einen Geh- oder Radweg muss auf diesem Schnee geschippt werden. Bei Wegen die schmaler sind als 1,20 Meter gilt das für die komplette Breite, ansonsten muss ein 1,20 Meter breiter Streifen vom Schnee befreit werden. Wo kein Gehweg vorhanden ist, muss ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn freigehalten werden.
Morgens zur Schneeschippe greifen
Fällt über Nacht Schnee, muss werktags bis 8 Uhr geräumt sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr morgens. Bei Bedarf muss das Schneeräumen bis 20 Uhr wiederholt werden.
Streuen mit Sand
Bei Glatteis muss mit Sand oder einem Sand-Salzgemisch gestreut werden. Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden. Schnee und Eis müssen so gelagert werden, dass sie den Verkehr auf Fahrbahn, Radweg und Gehweg nicht behindern.
Bei Nichtbeachtung droht Bußgeld
Wird nicht geräumt und/oder gestreut, haftet bei Unfällen der Hauseigentümer. Es kann zudem ein Bußgeld verhängt werden, wenn entsprechende Hinweise nicht beachtet werden.