Nutzungsbedingungen


Nutzungsbedingungen zur  Nutzung der SchiffDORF-App und der darin angebotenen Dienste und Leistungen

Die Gemeinde Schiffdorf bietet über eine Mobile Application (SchiffDORF-App) in den einschlägigen App Stores einen Onlinedienst zur Verfügung, mit dessen Hilfe die Gemeinde Schiffdorf, sowie die Kindertagesstätten und Vereine (im Folgenden „Verwalter“) das jeweilige Modul in der App verwalten, managen und gestalten können und Nutzer bestimmte Informationen über das Leben in der Gemeinde Schiffdorf erhalten können. Die nachfolgenden Bedingungen regeln vorwiegend die Nutzung der SchiffDORF-App durch die Verwalter, aber auch die durch die Nutzer.

1.     Geltungsbereich

1.1.   Die Gemeinde Schiffdorf stellt über die üblichen Webbrowser oder in den App Stores eine Online-Plattform (“Koko-Kommune“) zur Verfügung, die es Verwaltern ermöglicht, ihre Informationen, News Termine, etc., zu organisieren und inhaltlich zu gestalten. Den Nutzern wird ermöglicht, auf die SchiffDORF-App zuzugreifen, und über diese Informationen über die Kindertagesstätten, Vereine und die Gemeinde Schiffdorf zu bekommen. In den Modulen Vereine und Kita besteht die Möglichkeit sich über Chats auszutauschen. Die Verwalter kontrollieren selbstständig und eigenverantwortlich die Inhalte der SchiffDORF-App über die Koko-Kommune-Plattform ein online Verwaltungssystem.

1.2.   Diesen Nutzungsbedingungen entgegenstehende oder von diesen abweichende Nutzungsbedingungen der Verwalter erkennt die Gemeinde Schiffdorf nicht an, es sei denn der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Nutzungsbedingungen gelten auch dann, wenn die Gemeinde Schiffdorf in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Nutzers oder Verwalters die Dienstleistung gegenüber dem Nutzer oder Verwalter vorbehaltlos ausführt.

 

2.     Einverständniserklärung

2.1.   Die Verwalter erklären sich mit den nachfolgenden Nutzungsbedingungen von der Gemeinde Schiffdorf, sowie den Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter https://www.schiffdorf.de/datenschutzerklaerung-app/, bei der Registrierung und Einrichtung des SchiffDORF-Accounts einverstanden, indem er die Erklärung: „Ich habe die Nutzungsbedingungen, und die Datenschutzbestimmungen der Gemeinde Schiffdorf gelesen“ durch Klicken auf den Button “Ja“ bei der Registrierung bestätigt.

2.2.   Der Nutzer erklärt sich mit Nutzung der SchiffDORF- App mit der Geltung der Nutzungsbedingungen einverstanden.

2.3.   Die Gemeinde Schiffdorf kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs kann von beiden Seiten der Account gelöscht werden.

 

3.     Registrierung

3.1.   Voraussetzung für die Nutzung der Koko-Kommune-Plattform durch die Verwalter ist eine zunächst für den Verwalter kostenlose Registrierung auf der Plattform unter https://console.koko-kommune.de/.

3.2.   Der Nutzer kann einige Nutzerbezogenen Features der SchiffDORF-App auch ohne eine Registrierung unter Anerkennung der Nutzungsbedingungen nutzen.

3.3.    Mit der Registrierung und der Einrichtung eines SchiffDORF-Accounts hat der Verwalter/Nutzer die Möglichkeit die SchiffDORF-App kostenlos zu nutzen.

3.4.    Jeder registrierte Verwalter/Nutzer erhält zeitlich unbefristet einen eigenen SchiffDORF-Account.

3.5.   Mit der Registrierung und der Einrichtung des SchiffDORF-Accounts kann der Nutzer sämtliche Nutzerbezogenen Anwendungen der SchiffDORF-App nutzen und erhält, jeweils abhängig von dem Verwalter, auch die Möglichkeit über die Plattform die zu kommunizieren. Einfluss.

 

4.     Vertragspflichten

4.1.   Die Gemeinde Schiffdorf bietet den Verwaltern darüber hinaus die Möglichkeit, eigene Inhalte hochzuladen. Dabei kann es sich um PDF oder Bilddateien Daten handeln, insbesondere Informationen, Texte bzw. Aufnahmen können in die SchiffDORF-App eingestellt werden.

4.2.   Die Gemeinde Schiffdorf erbringt ausdrücklich keine Programmierleistungen gegenüber dem Verwalter/Nutzer und stellt den Verwaltern/Nutzern auch keine eigenen Inhalte zur Verfügung. Die Verwalter sind allein für den Upload, die Bearbeitung und Verwendung des SchiffDORF-Contents verantwortlich und entscheiden allein, welche Inhalte in welchem Umfang als SchiffDORF-Content, für das jeweilige Modul, verwendet wird.

 

5.     Rechteeinräumung

5.1.   Die Gemeinde Schiffdorf räumt dem Verwalter und Nutzer im Rahmen des Lizenzvertrages das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare weltweite Recht ein, die SchiffDORF-App nach Abschluss der Registrierung zu nutzen.

5.2.   Die Gemeinde Schiffdorf räumt dem Verwaltern hiermit das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, den SchiffDORF-Content im Rahmen der Dienstleistung umfassend, zu nutzen und zu verwerten. Nach Accountlöschung löscht die Gemeinde Schiffdorf auf Aufforderung des Verwalters den Schiffdorf-Content des entsprechenden Moduls.

 

6.     Nutzungseinschränkungen

6.1.   Mit Ausnahme der hier im Rahmen der Nutzungsbedingungen ausdrücklich eingeräumten Rechte, ist es dem Verwalter ohne schriftliche Zustimmung von der Gemeinde Schiffdorf nicht erlaubt,

6.1.1.     den durch Die Gemeinde Schiffdorf zur Verfügung gestellten Zugang zur SchiffDORF-App, zum Verkauf anzubieten, auf Dritte zu übertragen, Unterlizenzen zu erteilen, zu bearbeiten und zu verändern.

6.1.2.     die SchiffDORF-App unter oder im Namen eines Dritten zu benutzen,

6.1.3.     die über Die Gemeinde Schiffdorf erlangten Daten nicht länger als 1 Jahr zu speichern.

6.2.   Es ist weiter nicht erlaubt die SchiffDORF-App und/oder die Koko-Kommune-Plattform im Zusammenhang mit der Benutzung von Produkten, Dienstleistungen oder Materialien zu verwenden, welche Nachfolgendes unterstützen, dafür genutzt werden oder dafür eingerichtet sind:

6.2.1.     für Spyware, Adware und/oder andere schädliche Programme oder Codes; nachgemachte Waren; unerwünschte Versendung von Massen-E-Mails („spam“);

6.2.2.     Handlungen, die darauf abzielen Suchmaschinen dahingehend irrezuführen, dass bestimmte Seiten höher gelistet werden, als sie üblicherweise gelistet wären („web spam“);

6.2.3.     für illegale mehrstufige Vertriebsangebote, illegalen Direktvertrieb und/oder Telefonvertrieb;

6.2.4.     Hassinhalte; beleidigende, diffamierende, ausfällige oder anderweitig anzügliche Inhalte;

6.2.5.     Prostitution; gestohlene Produkte und/ oder Gegenstände, die im Zusammenhang mit Straftaten genutzt werden; Hacker-, Überwachungs-, Abhörungs-  oder Entschlüsselungseinrichtungen; illegales Glücksspiel;

6.3.   Die Koko-Kommune und die SchiffDORF-App dürfen in keiner Weise und für keine Zwecke verwendet werden, die gegen geltendes Recht verstoßen.

6.4.   Die SchiffDORF-App und/oder Koko-Kommune-Plattform dürfen nur derart verwendet werden, dass dadurch keine Beeinträchtigungen und Störungen an den Internetseiten „schiffdorf.de“, dem SchiffDORF-App-Server und der SchiffDORF-Daten entstehen.

7.     Gewährleistung

7.1.   Dem Nutzer/Verwalter ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können und dass es nicht möglich ist, Datenverarbeitungsprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und alle Anforderungen des Nutzers fehlerfrei sind bzw. fehlerfrei mit allen Programmen und Hardware Dritter zusammenarbeiten.

7.2.   SchiffDORF wird auf den gängigsten mobilen Geräten unterstützt. Die Gemeinde Schiffdorf kann, zu jedem Zeitpunkt und ohne Ankündigung die Unterstützung von verschiedenen Geräten oder Betriebssystemen einstellen oder erweitern.

7.3.   Weitere Zusicherungen von bestimmten Eigenschaften oder über die Gebrauchstauglichkeit für die individuell vom Verwalter geplante Anwendung, werden von der Gemeinde Schiffdorf nicht abgegeben.

7.4.   Den Nutzer/Verwalter betreffende Dienstleistungen werden dem Nutzer/Verwalter von der Gemeinde Schiffdorf unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel im Hinblick auf die unentgeltliche Überlassung von Leistungen werden auf den Fall des arglistigen Verschweigens von Mängeln durch die Gemeinde Schiffdorf beschränkt.

8.     Freistellung

8.1.   Die Nutzung der SchiffDORF-App und der Koko-Kommune geschieht auf eigene Gefahr. Der Verwalter/Nutzer stellt die Gemeinde Schiffdorf von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der anfallenden Rechtsverfolgungskosten) frei, die aus der Nutzung der SchiffDORF-App und der Koko-Kommune resultieren, sei es durch eigene Nutzung, sei es, dass Dritte das Passwort oder den Account mit oder ohne Kenntnis des Verwalters/Nutzers verwenden. Die Freistellung gilt insbesondere für Verluste, die die Gemeinde Schiffdorf oder Dritten aufgrund der nicht vertragsgemäßen Nutzung der SchiffDORF-App, des Accounts oder Passwortes durch einen Dritten entstehen.

8.2.   Es ist dem Nutzer/Verwalter nicht gestattet, den Account eines Dritten ohne dessen Erlaubnis zu nutzen. Der Nutzer/Verwalter verpflichtet sich, die Gemeinde Schiffdorf unverzüglich über jeden nicht-autorisierten, durch Hacking, Password-Mining oder andere Mittel erreichten Zugang zu anderen Accounts, Computersystemen oder Netzwerken, die mit einem SchiffDORF-App-Server verbunden sind, oder zu anderen Diensten, zu informieren.

 

9.     Haftung

9.1.   Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Schiffdorf, durch die oder im Zusammenhang mit der Verwendung der SchiffDORF-App, der Koko-Kommune-Plattform, der Zurverfügungstellung von oder Ausbleiben des Zurverfügungstellens von Diensten oder durch über Dienste zugängliche Informationen entstanden sind, insbesondere ein Ersatz von indirekten Schäden, Folgeschäden oder sonstige Schäden, die aus Nutzungsausfall, Verlust von Daten oder entgangenem Gewinn resultieren, können vom Nutzer nur geltend gemacht werden bei:

9.1.1.     grobem Verschulden von der Gemeinde Schiffdorf, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

9.1.2.     der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks hierdurch gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens, in der Schadenshöhe jedoch begrenzt auf die Höhe des

9.1.3.     Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Gemeinde Schiffdorf oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gemeinde Schiffdorf beruhen oder

9.1.4.     Haftung der Gemeinde Schiffdorf nach dem Produkthaftungsgesetz für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen.

9.2.   Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Freistellungen gelten auch für Ansprüche gegen Angestellte, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Gemeinde Schiffdorf.

 

10.  Beendigung

10.1.       Der Verwalter oder Nutzer kann seinen SchiffDORF-Account jederzeit löschen, indem er dies mit einer Nachricht an gemeinde@schiffdorf.de fordert oder dies über die Profilseite tut.

10.2.       Der SchiffDORF-Account des Verwalters und der Nutzer ist durch die Gemeinde Schiffdorf jederzeit aus wichtigem Grund (u.a. Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen) löschbar.

10.3.       Bei Beendigung ist der Nutzer unverzüglich verpflichtet, alle Daten, die er im Zusammenhang mit der Nutzung des SchiffDORF-App erlangt hat, auf allen mit diesen Daten bearbeiteten Websites, Scripts, Widgets, Applications und anderer Software zu entfernen und diese zu löschen.

 

11.  Schlussbestimmungen

11.1.       Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung.

11.2.       Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Von dieser Schriftformklausel kann nur durch schriftliche Vereinbarung abgewichen werden. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

11.3.       Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde Schiffdorf und dem Nutzer/Verwalter gilt, auch wenn dieser seinen Sitz im Ausland hat, ausschließlich deutsches Recht.

11.4.       Gerichtsstand ist Amtsgericht Geestland.