Gemeindepolitik
Die Organe unserer Gemeinde sind der Rat, der Verwaltungsausschuss und der Bürgermeister. Deren Zuständigkeiten ergeben sich aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Daneben gibt es in den Ortschaften Geestenseth, Wehdel, Sellstedt, Schiffdorf, Bramel, Wehden und Spaden Ortsräte, deren Aufgabe es ist, die Interessen und eine positive Entwicklung der Ortschaft zu fördern. Für die Ortschaft Laven hat der Rat eine Ortsvorsteherin bestimmt, die die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde zur Geltung bringen soll.
Der Rat ist das Hauptorgan der Gemeinde und wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Die laufende Wahlperiode hat am 01.11.2021 begonnen und endet am 31.10.2026. Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der offiziellen Einwohnerzahl der Gemeinde. Der Rat der Gemeinde Schiffdorf besteht aus 31 Mitgliedern, zu denen Kraft Amtes der Bürgermeister zählt.
Der Rat ist zuständig für die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. Dazu zählen die Entwicklungs- und Bauleitplanung, der Beschluss der Haushaltssatzung, der Beschluss von weiteren Satzungen, insbesondere über die Steuern und Abgaben der Einwohner. Zudem ist der Rat zuständig für Verfügungen über das Gemeindevermögen und beschließt über Richtlinien für die Aufnahme von Krediten.
Der Rat bildet zur Vorbereitung seiner Beschlusse aus seiner Mitte Fachausschüsse, an deren Arbeit auch andere Personen beteiligt werden können. Die Ratsmitglieder sind unabhängig; sie sind ehrenamtlich tätig, erhalten aber ihre Auslagen und den Verdienstausfall erstattet. Der Rat tagt grundsätzlich öffentlich, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner eine vertrauliche Behandlung erfordern.
Weitere Informationen über die Zusammensetzung des Rates der Gemeinde und seiner Ausschüsse sowie die Sitzungstermine, Einladungen, Niederschriften und Sitzungsvorlagen entnehmen Sie bitte dem Rats-informationssystem.