Abwasserabgabe
Grundstückseigentümer, die nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind und abflusslose Sammelgruben oder Hauskläranlagen betreiben, deren Betriebserlaubnis bzw. deren Bestandsschutz von 15 Jahren nach Wasserrecht abgelaufen ist, werden zur Abwasserabgabe herangezogen.
Die Abgabe wird nach der Zahl der am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf demGrundstück mit Hauptwohnsitz behördlich gemeldeten Einwohner berechnet. Sie beträgt pro Einwohner 17,90 € im Jahr.
Rechtsgrundlage: