Heiraten


Standesamt Schiffdorf
Standesamt Schiffdorf

Heiraten in Schiffdorf

Im schönen Vielander Marschenhaus sind 30 Sitzplätze vorhanden.

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Mühle Schiffdorf

Auch in der Mühle Schiffdorf, einem Galerie-Holländer, kann eine Eheschließung vorgenommen werden, jedoch nur in den Monaten April bis September. In der Mühle wird mit 45 Stühlen bestuhlt und es sind ca. 15 Stehplätze vorhanden. Es entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 200 €.

Standesamtliche Trauungen werden während der Öffnungszeiten - montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr - durchgeführt. Außerdem bieten wir jeden ersten Samstag im Monat in der Zeit von 10:00 bis 14:00 Uhr Trauungen an.

Weitere Informationen zum Thema Heiraten können Sie der   Hochzeitsbroschüre "Heiraten im südlichen Cuxland" entnehmen.

Informationen zur Anmeldung einer Eheschließung
Folgende Unterlagen sind bei der Anmeldung zur Eheschließung vorzulegen; wenn Sie beide ledig, volljährig und Deutsche sind und keine minderjährigen Kinder haben:                                                                                             

  • gültigen Personalausweis/Reisepass
  • Erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (erhältlich beim Standesamt Geburtsort)

Sollten Sie bereits verheiratet gewesen sein, ist die Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Standesamt des Heiratsortes) vorzulegen und die Auflösung der Ehe nachzuweisen (z. B. durch rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde).

Ansonsten - insbesondere wenn ausländisches Recht beachtet werden muss bzw. eine Auslandsbeteiligung vorliegt - bitten wir Sie, im Standesamt vorzusprechen.

Im Standesamt werden folgende Beurkundungen vorgenommen

  • Geburten
  • Eheschließungen
  • Sterbefälle
  • Anträge auf Nachbeurkundungen von Geburten und Eheschließungen im Ausland
  • Erklärungen von Familiennamen (z. B. Ehename, Wiederannahmme von Geburtsnamen, Einbenennung eines Kindes, Erklärungen nach § 94 BVFG, Art. 47 Abs. 1 EGBGB)
  • Vaterschaftsanerkennungen (auch vor der Geburt)
  • Kirchenaustritte
  • Beglaubigungen für Rentenangelegenheiten werden gefertigt.

Gerne sind wir Ihnen auch bei der Beschaffung von Urkunden behilflich.