Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen hat die Gemeinde Schiffdorf die Entwicklung der erneuerbaren Energien im Gemeindegebiet auf den Weg gebracht.
In Abstimmung mit dem Landkreis Cuxhaven wurde vereinbart, dass die Entwicklung der Windenergie wie bisher federführend durch den Landkreis vorgenommen wird, während die Entwicklung von sog. Freiflächen Photovoltaik-Parks auf kommunaler Ebene vorgenommen wird.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sind Freiflächen PV-Parks in einem Korridor von 200m von der Fahrbahn einer Autobahn privilegiert. Damit können Projekte ohne eine gemeindlichen Bauleitplanung mittels Bauantrag auf den Weg gebracht werden. Für Flächen außerhalb von Autobahnen und Haupteisenbahnstrecken bedarf es hingegen einer Bauleitplanung. Bis heute liegen der Gemeinde hier ca. 20 Anträge von Projektentwicklern hierfür vor. Ein Projekt ist derzeit in der Umsetzung, für ein weiteres Projekt im privilegierten Bereich von 200m von der Autobahn entfernt wurde ein Bauantrag gestellt.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde Ende 2023 Kriterien zur Beurteilung von solchen Projekten gegeben. Damit soll zum einen den Projektentwicklern einen Orientierungsrahmen gegeben werden und zum anderen eine einheitliche Beurteilungsgrundlage für die Bewertung einzelner Projektanfragen geschaffen werden.
Grundsätzlich wurde entschieden, dass zunächst entlang der Autobahn 27 in einem Korridor von 200m FF PV-Parks errichtet werden sollen. Danach soll an der Bahnlinie zwischen Bremerhaven und Bremervörde sowie insbesondere auf Moorstandorten südlich der Geeste die Entwicklung von solchen Parks durch entsprechende Bauleitplanung auf den Weg gebracht werden.