Straßenbau


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Straßenbau

Im Jahr 2002 wurde erstmalig eine Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen für die einzelnen Ortschaften der Gemeinde aufgestellt.

Dabei handelt es sich um Straßen, die aufgrund ihres Unterhaltungsbedarfes erneuert werden müssen oder erstmals ausgebaut werden sollen.

Nach Besichtigung und Begutachtung der Straßen in 2012 zusammen mit den Ortsräten verfolgt die Gemeinde mit der aktuellen Prioritätenliste für den Straßenbau die Zielsetzung, die Anlieger so frühzeitig wie möglich über einen erforderlichen Ausbau zu informieren.

In der unten angefügten Tabelle werden die konkreten Straßen einzeln nach Haushaltsjahren für die Finanzplanung der Gemeinde dargestellt.

Die Planung ist vorläufig und kann jährlich verändert werden. Ob es sich bei der jeweiligen Straße um Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Beitragsbelastung von 90 % der Anlieger oder Straßenausbaubeiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) mit bis zu höchstens 75 % Anliegerbeteiligung handelt, wird im Einzelfall geprüft.

Eine frühe Darstellung der Straßenbauprojekte im Haushaltsplan (mittelfristige Finanzplanung) geben dem Grundstückseigentümer sowie den örtlichen Versorgungsunternehmen (WVV WEM, EWE Netz etc.) die Möglichkeit, die Erneuerung ihrer Leitungen auf einen Ausbau abzustimmen. Hier stellen sich Synergieeffekte ein.

Bei allen vorgeschlagenen Straßen wird im Vorwege vor einem Ausbau untersucht, ob sich z. B. die Straßenbeleuchtung noch in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet, die Schmutz- und Regenwasserkanalisation, falls vorhanden, in Ordnung ist sowie weitere erforderliche Beurteilungen zur Tragfähigkeit des Baugrundes, zum Fahrbahnaufbau (toxische Belastung), zur Regenwasserbewirtschaftung etc. notwendig werden. Das kann dazu führen, dass die vorläufig ermittelten groben Kosten im Rahmen der konkreten Haushaltsplanung sich noch verändern können.

Zusammengefasst wurden nach der Bereisung mit den jeweiligen Ortsräten Straßen zum Ausbau bzw. zur Verbesserung (beitragspflichtig) aufgrund ihres technischen Straßenzustandes bzw. Ausbauzustandes in der beigefügten Tabelle aufgelistet.

Die Beteiligung der Grundstückseigentümer wird nach einem festgelegten Verfahren praktiziert.

Haushalts- und Finanzplanung
Verfahrensablauf
Prioritätenliste wird auf Empfehlung der Verwaltung durch die politischen Gremien beraten. Die Gemeinde verfolgt mit der Prioritätenliste für Straßenbau die Zielsetzung, die Anlieger frühzeitig über den erforderlichen Ausbau zu informieren. Der Straßenausbau wird dann auf Grundlage der Gremienentscheidungen in die Haushalts- und Finanzplanung eingestellt.

Planung
Nach der jeweiligen Haushaltsgenehmigung durch den Landkreis sollen die Planungen mit Unterstützung eines Ingenieurbüros erarbeitet werden. Für die jeweilige Planung werden eine örtliche Vermessung des vorhandenen Bestandes mit den anbindenden Straßen sowie eine Baugrundbegutachtung für die Regenwasserbewirtschaftung und die Beurteilung der vorhandenen Fahrbahnteile und der Kanäle notwendig.

Anliegerbeteiligung und politische Beratung
1. Erstbeteiligung
In einem ersten Schritt der Beteiligung werden den Anliegern keine Ausbauentwürfe vorgestellt werden. Im Ergebnis geht es darum, von den Anliegern Hinweise und Anregungen aus der örtlichen Kenntnis heraus für die Erstellung des Ausbauentwurfes zu erhalten. Nachfolgend würde in einer weiteren Anliegerversammlung der Ausbauentwurf auf fachtechnischer Grundlage vorgestellt werden.

2. Anliegerversammlung auf Grundlage eines Ausbauentwurfes
Der technische Ausbauentwurf wird mit den Anliegern erörtert. Anregungen und Vorschläge werden protokolliert und den Gremien zur weiteren Beratung vorgetragen. Es wird in der Versammlung auf die Einzelberatung zur Beitragsveranlagung durch die Verwaltung hingewiesen.

3. Ortsrat
Dem Ortsrat wird das technische Ausbauprogramm vorgestellt. Die gleichen Pläne erhalten die Ratsmitglieder zur weiteren politischen Beratung. Es werden Eckdaten zu den Kosten genannt, die anhand von Planungszahlen und vergleichbaren Baumaßnahmen errechnet werden und auch der Kostenorientierung der Grundstückseigentümer dienen sollen.

4. Ausschuss für Bau, Planung und Verkehr/Verwaltungsausschuss
Der Fachausschuss berät über den Ausbauentwurf und reicht seinen Beschlussvorschlag als Empfehlung an den Verwaltungsausschuss weiter. Der Ausbau erfolgt auf Grundlage eines politischen Beschlusses. Dies entspricht der übergreifenden Verantwortung zur Sicherung der Infrastruktur der Gemeinde. Nach Beschluss des Bauprogramms im Verwaltungsausschuss erfolgt dann die Ausschreibung der Bauleistungen.

5. Auftragsvergabe
Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie den Vorgaben des Landesvergaberechtes. Nach der Submission werden die Angebote ausgewertet und geprüft. Der Auftrag wird durch den Verwaltungsausschuss an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt.

6. Bauausführung/Technische Abnahme
Die Baufirma bestätigt die Auftragsannahme durch Empfangsbestätigung. In den besonderen Vertragsbedingungen der Ausschreibung sind Baubeginn und voraussichtliche Baufertigstellung geregelt. Die Technische Abnahme gemäß VOB dokumentiert die Herstellung der Straße, danach beginnt der vierjährige Gewährleistungszeitraum. Nach Abrechnung aller Bauleistungen wird die Schlussrechnung der Maßnahme erstellt.

7. Beitragsveranlagung
Schon während der Beteiligung des Ortsrates zeigt die Verwaltung auf, welche Abgabenart (Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch - BauBG - mit einer Beitragsbelastung von 90 % der Anlieger oder Straßenausbaubeiträge nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz - NKAG - mit höchstens  75 % Anliegerbeteiligung) dem jeweils vorgestellten Ausbauprogramm zugrunde zu legen ist. In der jeweiligen Anliegerversammlung werden die Grundsätze der Beitragsveranlagung dargelegt und auf die Möglichkeit der Einzelberatung durch die Verwaltung verwiesen. Die Anlieger werden darüber informiert, dass mit dem Ausbaubeginn eine Vorausleistungsabrechnung durchgeführt wird. Nach Vorliegen sämtlicher Schlussrechnungen erfolgt die endgültige Abrechnung.